Hundesachkundeprüfer -  Delmenhorst

       Bei mir können Sie die Hundesachkunde ablegen

                Willkommen beim anerkannten Prüfer          gem. § 3 Abs. 3 Satz 1 

(NHundG)

Uwe Behnken


Eine Hundeschule biete ich NICHT an!

Herzlichen Glückwunsch, Sie sind auf dem besten Weg
den Sachkundenachweis  zu erwerben!                 



Wer sich seit dem 01. Juli 2013 erstmals einen Hund zugelegt hat,

muss laut  Niedersächsischen Hundegesetz eine

zweiteilige Prüfung ablegen.

In der ersten der theoretischen Prüfung werden Kenntnisse über Haltung

des Hundes und auch gesetzliche  Bestimmungen abgefragt.


Die praktische Prüfung ist im ersten Jahr der Hundehaltung abzulegen.

Unter anderem wird geprüft, wie Sie als Hundehalter/Führer mit dem Hund im öffentlichen Raum zu recht kommen.

>>> Nicht der Hund wird geprüft, sondern Sie als Hundehalter <<<